Letztes Update: January 1, 2022

1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für die Bereitstellung und Nutzung der koppla-Technologie als Software-as-a-Service (SaaS) (nachfolgend und konkretisiert in Ziff. 3.1 die "Software") durch die koppla GmbH, Schopenhauerstraße 19, 14467 Potsdam (nachfolgend "koppla"). Die durch koppla angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (nachfolgend "Kunde", gemeinsam mit koppla die "Parteien").

1.2

Abweichungen von diesen AGB gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von koppla ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Insbesondere die bloße Unterlassung eines Widerspruchs durch koppla gegen allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden führt nicht dazu, dass diese als vereinbart gelten. Das gilt auch, wenn koppla in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.3

Aus wichtigem Anlass, insbesondere bei Veränderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Software oder der Marktgegebenheiten kann koppla dem Kunden eine Änderung dieser AGB unter Kenntlichmachung der wesentlichen Änderungen mitteilen. Die geänderten AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung widersprochen hat und koppla den Kunden bei Mitteilung der Änderungen auf diese Folge besonders hingewiesen hat. Änderungen des mit dem Kunden vereinbarten Leistungsinhalts bedürfen unabhängig von den vorstehenden Regelungen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

2. Vertragsschluss

Eine vertragliche Beziehung zwischen den Parteien kommt durch beiderseitige Unterzeichnung (digital oder analog) des separaten Vertrags zur Nutzung der Software durch den Kunden (der "Vertrag") zustande. Bei Widersprüchen zwischen dem Vertrag und den AGB gehen die Regelungen des Vertrags vor.

3. Leistungsumfang

3.1

koppla bietet mit der Software eine technische Lösung an, um Bauprozesse zu optimieren. Es handelt sich hierbei um ein Planungs- und Kommunikationstool für LEAN Baustellen (die "Dienste").

3.2

Die Konditionen, zu denen die Dienste erbracht werden, richten sich nach dem Vertrag. Der Begriff "Software" beinhaltet jeweils nur diejenigen Teile der Software, die vom vertragsgegenständlichen Leistungsumfang umfasst sind. Zum Leistungsumfang gehört eine im Vertrag festgelegte Anzahl an Lizenzen, die den Kunden berechtigen, die Software an einem Bauprojekt zu nutzen. Der Umfang einer Lizenz richtet sich nach den Bestimmungen des Vertrags; enthält der Vertrag keine Bestimmung zum Lizenzumfang, berechtigt eine Lizenz zur Verwendung der Software auf einem Bauprojekt (unabhängig von Nutzerzahl, Daten- und Bauvolumen).

3.3

Die in Ziff. 3.1 enthaltene Beschreibung der vom Vertrag erfassten Dienste wird nachfolgend "Vertragszweck" genannt.

4. Nutzung der Software durch den Kunden